Hier stehen die Reiseinformationen, die aktualisiert vor Beginn des Törns zugeschickt werden.
Viel Vergnügen bereits beim Schmöckern (nach Buchung gibt's die kompletten Infos...;-)
Allgemeine Teilnahmebedingungen Samyrah GbR: Schiffsbeförderungen
Nach Stand vom 03.09.2021
1. Abschluss des Reisevertrages
‚Samyrah GbR‘, bietet den Abschluss einer Törnteilnahme oder Schiffscharter verbindlich an. Der
Vertrag kommt mit der Annahme zustande, die in Form einer schriftlichen Bestätigung von
Samyrah GbR erfolgt.
2. Zahlungen
Einzelbucher: Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages, ist bis 10 Tage nach
Erhalt der Bestätigung zu überweisen. Die Restzahlung muss spätestens bis 30 Tage vor
Reiseantritt erfolgt sein. Vollcharter: siehe Zahlungsbedingungen des Chartervertrages. Bei
Tickets für Veranstaltungen ist der gesamte Betrag nach Erhalt der Bestätigung fällig.
Die Bankverbindung ist der Bestätigung zu entnehmen. Ist der Törn Beitrag nicht vor Antritt
der Reise gegenüber Samyrah GbR beglichen, steht es Samyrah GbR frei, die Erbringung der
Reiseleistung zu verweigern und Schadenersatz zu fordern.
Ohne vollständige Bezahlung des Törnbeitrages vor Reisebeginn besteht kein Anspruch des
Törnteilnehmers auf die vertraglichen Leistungen und keine Leistungsverpflichtung
seitens Samyrah GbR.
3. Rücktritt durch den Anmeldenden
a.) Der Anmeldende kann jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Die
Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Der Zeitpunkt des Rücktritts wird dabei durch das
Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Geschäftsstelle bestimmt. An die Stelle des
Anspruches von Samyrah GbR auf den Reisepreis tritt dann ein Anspruch auf Zahlung von
Rücktrittsgebühren, die im nachfolgenden angegeben sind.
Einzelbucher (für Einzelpersonen oder Gruppen bis 10 Personen je Person):
Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 20%, Rücktritt 89 bis 50 Tage 50%, Rücktritt 49 bis 30
Tage 60%, Rücktritt 29 bis 10 Tage 70%, Rücktritt 9 bis 1 Tag 90%, bei Nichtantritt 100 %.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen bestehen und die Wirksamkeit des Reisevertrages
unberührt.
b) für Gruppen ab 10 Personen
Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisebeitrages; Rücktritt 89 - 60 Tage vor
Reiseantritt 30%; Rücktritt bis 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt 50%; Rücktritt 44 Tage bis 30
Tage vor Reiseantritt 60%; späterer Rücktritt oder Nichterscheinen 100%
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Informationen
darüber erhält der Anmeldende automatisch mit der Reisebestätigung zugesandt.
Ein Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom
Reisevertrag. In diesem Fall bleibt der Anmeldende zur vollen Zahlung des Törnpreises
verpflichtet.
4. Aufenthalt an Bord
Mit der Einschiffung wird der Anmeldende sowie alle übrigen Angemeldeten Mitglied der
Crew und unterstellen sich damit allen allgemeinen anerkannten Regeln der Seemannschaft
und des einschlägigen deutschen internationalen Seerechts, insbesondere der
Kommandogewalt der Schiffsführung. Die angemeldeten Teilnehmer nehmen an der
allgemeinen Bordroutine teil. Die Törnteilnehmer sind verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu
halten. Alle Passagiere benötigen gültige Ausweispapiere, sollte dies versäumt werden, kann
keine Rückerstattung der Reisekosten erfolgen.
5. Rücktritt und Kündigung durch Samyrah GbR (Höhere Gewalt, Mindestteilnehmerzahl)
Sollte aus irgendeinem Grunde (insbes. wg. Motorschadens oder höherer Gewalt) die Reise
durch Samyrah GbR annulliert werden müssen, werden eingezahlte Reisekosten zurückgezahlt. Es
können keine weiteren Ansprüche gemacht werden. Wird im Vertrag eine
Mindestteilnehmerzahl angegeben, so kann Samyrah GbR bei nicht erreichter
Mindestteilnehmerzahl die Reise stornieren, der bereits gezahlte Reisepreis (auch anteilig)
wird dann erstattet. Eine darüber hinaus gehende Haftung gibt es nicht.
6. Änderung des Reiseplans
Samyrah GbR behält sich vor, Reisetermine zusammenzulegen oder zu teilen, sowie Änderungen
bezgl. der Abfahrts- und Ankunftshäfen vorzunehmen, falls dieses aus einem wichtigen
Grund erforderlich ist. Ebenso bleibt eine Änderung der Reiseroute aus einem wichtigen
Grund vorbehalten. Sollte das Schiff aus Gründen der höheren Gewalt (Sturmschäden etc.)
den eingeplanten Abfahrts- oder Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen,
so können entstehende Transfer- oder sonstige Kosten nicht Samyrah GbR angelastet werden.
Eine Überliegezeit bis maximal 2 Tagen (48 Stunden) wegen unvorhergesehener Reparaturen
wird akzeptiert.
7. Gesundheitsbescheinigung
Mit der Anmeldung zu einer Segelreise geht Samyrah GbR davon aus, dass der Reiseteilnehmer an
keiner ansteckenden oder Anfallskrankheit leidet und mind. 15 Minuten ohne
Unterbrechung in tiefem Wasser schwimmen kann. Es wird eingewilligt, dass bei besonderen
gefahrgeneigten Sportarten, z. B. Tauchen, eine eingehende Befragung bezgl. des
Gesundheitszustandes an Bord vorgenommen werden kann. In Einzelfällen kann von Samyrah
GbR eine ärztliche Bescheinigung gefordert werden, worüber der Törnteilnehmer rechtzeitig
informiert wird. Samyrah GbR ist grundsätzlich berechtigt, die Teilnahme an einer Reise zu
verweigern, wenn Bedenken aufgrund des gesundheitlichen Zustandes oder einer
Schwangerschaft bestehen.
8. Fotorechte, Sicherheitseinweisung und Mindestalter
Bilder (Fotos) auf denen das Schiff in Teilen und/oder in Gänze zu sehen ist, mit und/oder ohne Gäste und Mitgliedern der Crew, dürfen von allen Gästen und/oder der Crew und/oder der Samyrah GbR zu privaten und/oder Werbezwecken auch in sozialen Netzwerken genutzt werden, wenn der Nutzung nicht explizit durch Eintrag ins Logbuch widersprochen wird. Diese Vereinbarung bezugnehmend auf die Fotorechte gibt für Personen ab dem 18 Lebensjahr. Diese Vereinbarung ist Teil der Schiffseinweisung.
Vor jeder Reise/ Fahrt/ Törn wird vom jeweiligen Skipper eine Sicherheitseinweisung durchgeführt. Diese beinhaltet Gefahrenstellen an Bord, die Nutzung der Sicherheitsausrüstung, das generelle Verhalten an Bord und die Nutzung der sanitären Anlagen, sowie die Tatsache, dass den Anweisungen der Crew Folge zu leisten ist. Mit einer Unterschrift bestätigt der Gast, dass er die Sicherheitseinweisung erhalten und verstanden hat.
Bei Einzelpersonen muss jeder Reiseteilnehmer mind. 18 Jahre alt sein. Kinder und
Jugendliche können in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen.
9. Versicherungen
Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie einer Reisegepäck-, Unfall- und
Krankenversicherung empfohlen. Eine Versicherung durch die Seeberufsgenossenschaft
besteht nicht.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist das Landgericht zuständig, an dem Samyrah GbR seinen Sitz hat.
11. Allgemeines
Samyrah GbR ist berechtigt, aus triftigen Gründen (Ausfall des geplanten Schiffes etc.) ein
ähnliches Schiff einzusetzen. Im Fall höherer Gewalt kann Samyrah GbR die Reise ganz oder
teilweise stornieren. In diesem Fall sind die bereits gezahlten Kosten ganz oder anteilig
zurückzuzahlen oder ein Ersatztermin anzubieten. Alle Ansprüche (Anreisekosten, Flüge
etc.), die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen. Samyrah GbR und der verantwortliche
Kapitän/Skipper sind nach eigenem Ermessen (ohne Haftungsübernahme) ermächtigt, die
Reiseroute zu ändern.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bedingungen bestehen und die Wirksamkeit des Reisevertrages
unberührt.
Samyrah GbR
Schröderstrasse 35a
22087 Hamburg