Allgemeine Reiseinformationen & AGBs


Hier stehen die Reiseinformationen, die aktualisiert vor Beginn des Törns zugeschickt werden.

Viel Vergnügen bereits beim Schmöckern (nach Buchung gibt's die kompletten Infos...;-)


Allgemeine Teilnahmebedingungen Samyrah GbR: Schiffsbeförderungen

 

Nach Stand vom 03.09.2021

 

 

 

1. Abschluss des Reisevertrages

 

‚Samyrah GbR‘, bietet den Abschluss einer Törnteilnahme oder Schiffscharter verbindlich an. Der

 

Vertrag kommt mit der Annahme zustande, die in Form einer schriftlichen Bestätigung von

 

Samyrah GbR erfolgt.

 

 

 

2. Zahlungen

 

Einzelbucher: Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages, ist bis 10 Tage nach

 

Erhalt der Bestätigung zu überweisen. Die Restzahlung muss spätestens bis 30 Tage vor

 

Reiseantritt erfolgt sein. Vollcharter: siehe Zahlungsbedingungen des Chartervertrages. Bei

 

Tickets für Veranstaltungen ist der gesamte Betrag nach Erhalt der Bestätigung fällig.

 

Die Bankverbindung ist der Bestätigung zu entnehmen. Ist der Törn Beitrag nicht vor Antritt

 

der Reise gegenüber Samyrah GbR beglichen, steht es Samyrah GbR frei, die Erbringung der

 

Reiseleistung zu verweigern und Schadenersatz zu fordern.

 

Ohne vollständige Bezahlung des Törnbeitrages vor Reisebeginn besteht kein Anspruch des

 

Törnteilnehmers auf die vertraglichen Leistungen und keine Leistungsverpflichtung

 

seitens Samyrah GbR.

 

 

 

3. Rücktritt durch den Anmeldenden

 

a.) Der Anmeldende kann jederzeit vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten. Die

 

Rücktrittserklärung soll schriftlich erfolgen. Der Zeitpunkt des Rücktritts wird dabei durch das

 

Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Geschäftsstelle bestimmt. An die Stelle des

 

Anspruches von Samyrah GbR auf den Reisepreis tritt dann ein Anspruch auf Zahlung von

 

Rücktrittsgebühren, die im nachfolgenden angegeben sind.

 

Einzelbucher (für Einzelpersonen oder Gruppen bis 10 Personen je Person):

 

Rücktritt bis 90 Tage vor Reisebeginn 20%, Rücktritt 89 bis 50 Tage 50%, Rücktritt 49 bis 30

 

Tage 60%, Rücktritt 29 bis 10 Tage 70%, Rücktritt 9 bis 1 Tag 90%, bei Nichtantritt 100 %.

 

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die

 

Gültigkeit der übrigen Bedingungen bestehen und die Wirksamkeit des Reisevertrages

 

unberührt.

 

b) für Gruppen ab 10 Personen

 

Rücktritt bis 90 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisebeitrages; Rücktritt 89 - 60 Tage vor

 

Reiseantritt 30%; Rücktritt bis 59 bis 45 Tage vor Reiseantritt 50%; Rücktritt 44 Tage bis 30

 

Tage vor Reiseantritt 60%; späterer Rücktritt oder Nichterscheinen 100%

 

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Informationen

 

darüber erhält der Anmeldende automatisch mit der Reisebestätigung zugesandt.

 

Ein Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt vom

 

Reisevertrag. In diesem Fall bleibt der Anmeldende zur vollen Zahlung des Törnpreises

 

verpflichtet.

 

4. Aufenthalt an Bord

 

Mit der Einschiffung wird der Anmeldende sowie alle übrigen Angemeldeten Mitglied der

 

Crew und unterstellen sich damit allen allgemeinen anerkannten Regeln der Seemannschaft

 

und des einschlägigen deutschen internationalen Seerechts, insbesondere der

 

Kommandogewalt der Schiffsführung. Die angemeldeten Teilnehmer nehmen an der

 

allgemeinen Bordroutine teil. Die Törnteilnehmer sind verpflichtet, bei auftretenden

 

Leistungsstörungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu

 

halten. Alle Passagiere benötigen gültige Ausweispapiere, sollte dies versäumt werden, kann

 

keine Rückerstattung der Reisekosten erfolgen.

 

5. Rücktritt und Kündigung durch Samyrah GbR (Höhere Gewalt, Mindestteilnehmerzahl)

 

Sollte aus irgendeinem Grunde (insbes. wg. Motorschadens oder höherer Gewalt) die Reise

 

durch Samyrah GbR annulliert werden müssen, werden eingezahlte Reisekosten zurückgezahlt. Es

 

können keine weiteren Ansprüche gemacht werden. Wird im Vertrag eine

 

Mindestteilnehmerzahl angegeben, so kann Samyrah GbR bei nicht erreichter

 

Mindestteilnehmerzahl die Reise stornieren, der bereits gezahlte Reisepreis (auch anteilig)

 

wird dann erstattet. Eine darüber hinaus gehende Haftung gibt es nicht.

 

6. Änderung des Reiseplans

 

Samyrah GbR behält sich vor, Reisetermine zusammenzulegen oder zu teilen, sowie Änderungen

 

bezgl. der Abfahrts- und Ankunftshäfen vorzunehmen, falls dieses aus einem wichtigen

 

Grund erforderlich ist. Ebenso bleibt eine Änderung der Reiseroute aus einem wichtigen

 

Grund vorbehalten. Sollte das Schiff aus Gründen der höheren Gewalt (Sturmschäden etc.)

 

den eingeplanten Abfahrts- oder Ankunftshafen nicht oder nicht termingerecht erreichen,

 

so können entstehende Transfer- oder sonstige Kosten nicht Samyrah GbR angelastet werden.

 

Eine Überliegezeit bis maximal 2 Tagen (48 Stunden) wegen unvorhergesehener Reparaturen

 

wird akzeptiert.

 

 

 

7. Gesundheitsbescheinigung

 

Mit der Anmeldung zu einer Segelreise geht Samyrah GbR davon aus, dass der Reiseteilnehmer an

 

keiner ansteckenden oder Anfallskrankheit leidet und mind. 15 Minuten ohne

 

Unterbrechung in tiefem Wasser schwimmen kann. Es wird eingewilligt, dass bei besonderen

 

gefahrgeneigten Sportarten, z. B. Tauchen, eine eingehende Befragung bezgl. des

 

Gesundheitszustandes an Bord vorgenommen werden kann. In Einzelfällen kann von Samyrah

 

GbR eine ärztliche Bescheinigung gefordert werden, worüber der Törnteilnehmer rechtzeitig

 

informiert wird. Samyrah GbR ist grundsätzlich berechtigt, die Teilnahme an einer Reise zu

 

verweigern, wenn Bedenken aufgrund des gesundheitlichen Zustandes oder einer

 

Schwangerschaft bestehen.

 

 

 

8. Fotorechte, Sicherheitseinweisung  und Mindestalter

 

Bilder (Fotos) auf denen das Schiff in Teilen und/oder in Gänze zu sehen ist, mit und/oder ohne Gäste und Mitgliedern der Crew, dürfen von allen Gästen und/oder der Crew und/oder der Samyrah GbR zu privaten und/oder Werbezwecken auch in sozialen Netzwerken genutzt werden, wenn der Nutzung nicht explizit durch Eintrag ins Logbuch widersprochen wird. Diese Vereinbarung bezugnehmend auf die Fotorechte gibt für Personen ab dem 18 Lebensjahr. Diese Vereinbarung ist Teil der Schiffseinweisung.

 

Vor jeder Reise/ Fahrt/ Törn wird vom jeweiligen Skipper eine Sicherheitseinweisung durchgeführt. Diese beinhaltet Gefahrenstellen an Bord, die Nutzung der Sicherheitsausrüstung, das generelle Verhalten an Bord und die Nutzung der sanitären Anlagen, sowie die Tatsache, dass den Anweisungen der Crew Folge zu leisten ist. Mit einer Unterschrift bestätigt der Gast, dass er die Sicherheitseinweisung erhalten und verstanden hat.

 

Bei Einzelpersonen muss jeder Reiseteilnehmer mind. 18 Jahre alt sein. Kinder und

 

Jugendliche können in Begleitung ihrer Eltern/Erziehungsberechtigten teilnehmen.

 

 

 

9. Versicherungen

 

Es wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten- sowie einer Reisegepäck-, Unfall- und

 

Krankenversicherung empfohlen. Eine Versicherung durch die Seeberufsgenossenschaft

 

besteht nicht.

 

10. Gerichtsstand

 

Als Gerichtsstand ist das Landgericht zuständig, an dem Samyrah GbR seinen Sitz hat.

 

11. Allgemeines

 

Samyrah GbR ist berechtigt, aus triftigen Gründen (Ausfall des geplanten Schiffes etc.) ein

 

ähnliches Schiff einzusetzen. Im Fall höherer Gewalt kann Samyrah GbR die Reise ganz oder

 

teilweise stornieren. In diesem Fall sind die bereits gezahlten Kosten ganz oder anteilig

 

zurückzuzahlen oder ein Ersatztermin anzubieten. Alle Ansprüche (Anreisekosten, Flüge

 

etc.), die darüber hinausgehen, sind ausgeschlossen. Samyrah GbR und der verantwortliche

 

Kapitän/Skipper sind nach eigenem Ermessen (ohne Haftungsübernahme) ermächtigt, die

 

Reiseroute zu ändern.

 

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die

 

Gültigkeit der übrigen Bedingungen bestehen und die Wirksamkeit des Reisevertrages

 

unberührt.

 

Samyrah GbR

 

Schröderstrasse 35a

 

22087 Hamburg

 

 


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